Schikaneverbot

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Wird ein Recht nur dazu eingesetzt, einem anderen zu schaden, so darf das Recht nicht eingesetzt werden.

Beispiel: Ein Türsteher verweigert einem Gast mehrfach den Zutritt, weil er jedes mal eine andere Voraussetzung nicht erfüllt, z.B. falsche Schuhe, keine Krawatte o.ä.

Gesetzestext

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.