Waffenschein
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Ein Waffenschein ist eine Berechtigung, eine Schusswaffe zu führen.
Inhaltsverzeichnis
Zuständige Behörde
Für die Erteilung eines Waffenscheins ist das am Wohnsitz gelegene Ordnungsamt oder Landratsamt zuständig.
Voraussetzungen
Um einen Waffenschein zu erhalten müssen folgende Vorausetzungen erfüllt werden:
- Zuverlässigkeit
- Waffensachkundeprüfung
- Haftpflichtversicherung
- Eignung
- Bedürfnis
- Mindestalter 18 Jahre (bei Sportschützen 21 Jahre)
Dauer der Berechtigung
Bei Neubeantragung ist der Waffenschein drei Jahr gültig. Danach kann er zweimal um je weitere drei Jahre verlängert werden.