Waffenschein

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Ein Waffenschein ist eine Berechtigung, eine Schusswaffe zu führen.

Zuständige Behörde

Für die Erteilung eines Waffenscheins ist das am Wohnsitz gelegene Ordnungsamt oder Landratsamt zuständig.

Voraussetzungen

Um einen Waffenschein zu erhalten müssen folgende Vorausetzungen erfüllt werden:

Dauer der Berechtigung

Bei Neubeantragung ist der Waffenschein drei Jahr gültig. Danach kann er zweimal um je weitere drei Jahre verlängert werden.

Siehe auch