Zwangsläufigkeit

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Unter Zwangsläufigkeit versteht man, dass beispielsweise eine Einbruchmeldeanlage nur dann scharfgeschaltet werden kann, wenn der Stromkreislauf geschlossen ist.

Wenn z.B. ein Magnetkontakt an einem Fenster nicht geschlossen ist, weil das Fenster gekippt ist, ist eine Scharfschaltung nicht möglich.