Legalitätsprinzip

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Nach dem Legalitätsprinzip sind Staatsanwaltschaft und Polizei grundsätzlich verpflichtet, Straftaten zu verfolgen, sprich gegen den oder die Täter zu ermitteln. Man spricht hier von sogenannten Offizialdelikte.

Eine Ausnahme stellen die Antragsdelikte dar, die nur auf Antrag des Opfers, in machen Fällen auch bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden,