Rechtsgüter

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Rechtsgüter sind Rechte, deren Unversehrtheit Jedermann zustehen, nämlich Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum, Besitz und sonstige Rechtsgüter.

Bei einer Beeinträchtigung kann das u.a. Opfer Schadensersatz verlangen.

Zuden können die Rechtsgüter in Notwehr verteidigt werden.