Anstiftung

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Eine Anstiftung, § 26 StGB, begeht, wer einen anderen dazu bringt, eine Straftat zu begehen.

Gesetzestext

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Siehe auch: