Brandschutzordnung

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Die Brandschutzordnung ist eine Zusammenfassung von Anweisungen/Regeln zur Brandverhütung und Verhalten im Brandfall.

Bestandteile der Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen:

Teil A

Teil A richtet sich an alle Personen in dem Gebäude/Anlage/Bereich. Sie beinhaltet die wichtigsten Informationen und Verhaltensregeln in Kurzform und ist an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen.

Teil B

Teil B richtet sich an Personen, welche sich nicht nur vorübergehend in dem Gebäude/Anlage/Bereich aufhalten und denen keine besonderen Aufgaben übertragen worden sind, wie z.B. die eines Brandschutzhelfer. Teil B sollte an alle Beschäftigten/Bewohner ausgeteilt werden und so formuliert sein das der Text eindeutig und leicht erfassbar ist.

Der Inhalt muss in Abschnitte mit folgenden Überschriften gegliedert sein:

- Brandschutzordnung
- Brandverhütung
- Brand- und Rauchausbreitung
- Flucht- und Rettungswege
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Brand melden
- Alarmsignale und Anweisungen beachten
- In Sicherheit bringen
- Löschversuche unternehmen
- Besondere Verhaltensmaßnahmen

Nichtzutreffendes darf entfallen, andere Abschnitte sind nicht zulässig.

Teil B beginnt immer mit der Brandschutzordnung Teil A.

Teil C

Teil C gilt nur für Personen welche mit einer zusätzlichen Pflicht vertraut wurden (z.B. Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter, o.ä.) Teil C ist immer spezifisch auf einen Bereich oder ein Objekt zugeschnitten. Er wird nur an solche Personen ausgegeben, welche Brandschutzaufgaben zugewiesen haben bekommen.

Der Inhalt muss in Abschnitte mit folgenden Überschriften gegliedert sein:

- Brandverhütung
- Alarmplan
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen , Tiere, Umwelt und Sachwerte
- Löschmaßnahmen
- Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
- Nachsorge

Nichtzutreffendes darf entfallen, andere Abschnitte sind nicht zulässig.