Meldung

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Eine Meldung kann auf verschiedene Arten an den Vorgesetzten und/oder direkt an den Auftraggeber (Kunden) erfolgen, je nachdem wie es in der Dienstanweisung festgelegt ist. Im Werkschutz sind Meldungen auf den folgenden Wegen üblich:

  • mündlich (z.B. direkt an den Vorgesetzten)
  • fernmündlich (z.B. über Funk oder Telefon)
  • schriftlich als Kurzvermerk (z.B. als Notiz)

Eine über den Umfang einer einfachen Meldung hinausgehende Sachverhaltsschilderung, stellt der Bericht dar, der im Werkschutz auch als Werkschutzmeldung bezeichnet wird. Insbesondere bei kritischen Ereignissen ist die Schriftform einer Meldung der rein mündlichen Mitteilung aus Beweisgründen vorzuziehen.

siehe auch: